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   OLG Dresden, 17.10.1995 - 13 U 288/95   

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OLG Dresden, 17.10.1995 - 13 U 288/95 (https://dejure.org/1995,12537)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.1995 - 13 U 288/95 (https://dejure.org/1995,12537)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 13 U 288/95 (https://dejure.org/1995,12537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 337 S. 1
    Entscheidung über rechtzeitig gestellten PKH-Antrag und rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 26.09.1990 - 1 S 279/90
    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1995 - 13 U 288/95
    Es verstößt gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs, wenn ein rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß eingereichtes Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes unmittelbar vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder gar in diesem selbst abgelehnt und dann in diesem Termin gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei ein Versäumnisurteil erlassen wird (LAG München AnwBl 1990, 176; LG Münster MDR 1991, 160 f; Herget, in: Zöller, aaO., § 337 ZPO Rdnr. 3; Prütting, in: Münchner Kommentar zur ZPO , § 337 ZPO Rdnr. 4; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach, ZPO , 53. Aufl., § 337 ZPO Rdnr. 7; a.A. - allerdings nur scheinbar - lediglich OLG Koblenz MDR 1990 255).
  • OLG Koblenz, 15.06.1989 - 5 U 1130/88

    Vertagung; Nichtverhandeln des Prozeßbevollmächtigten; Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.1995 - 13 U 288/95
    Es verstößt gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs, wenn ein rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß eingereichtes Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes unmittelbar vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder gar in diesem selbst abgelehnt und dann in diesem Termin gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei ein Versäumnisurteil erlassen wird (LAG München AnwBl 1990, 176; LG Münster MDR 1991, 160 f; Herget, in: Zöller, aaO., § 337 ZPO Rdnr. 3; Prütting, in: Münchner Kommentar zur ZPO , § 337 ZPO Rdnr. 4; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach, ZPO , 53. Aufl., § 337 ZPO Rdnr. 7; a.A. - allerdings nur scheinbar - lediglich OLG Koblenz MDR 1990 255).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    aa) Allerdings wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum verbreitet die auch vom Beschwerdegericht geteilte Ansicht vertreten, wonach der unbemittelten Partei nach Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs zur Einschätzung des weiteren Kostenrisikos zwecks Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, zumindest aber aus Gründen der prozessualen Fairness jedenfalls eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt und vertagt werden müsse (OLG Dresden, OLGR 1996, 71, 72; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1078, 1079; OLG Celle, NJW-RR 2014, 194 f.) beziehungsweise es in der Regel sogar geboten sei, mit der Hauptsache bis zur Entscheidung über eine eingelegte Beschwerde innezuhalten (OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971, 1972; E. Schneider, MDR 1985, 375, 377; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 127 Rn. 14; MünchKommFamFG/Viefhues, 2. Aufl., § 76 Rn. 142; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2015 - 24 W 24/15

    Zulässigkeit der Vertagung des Rechtsstreits wegen Nichtverhandelns der beklagten

    In diesem Zusammenhang wird vertreten, dass ein Verschulden auch dann zu verneinen ist, wenn über einen Prozesskostenhilfeantrag noch nicht entschieden ist (LG Münster, MDR 1991, 160) oder dieser unmittelbar vor dem Termin zurückgewiesen wurde (OLG Dresden, Urteil vom 17.10.1995 - 13 U 288/95; Münchener Kommentar / Prütting, aaO, § 337 Rnr. 5; Zöller/Herget, aaO, § 337 Rnr. 3).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es in einem solchen Fall vielmehr, dem um Prozesskostenhilfe Nachsuchenden eine angemessene Frist zur Überlegung einzuräumen (vgl. OLG Dresden OLGR 1996, 71 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 11 UF 731/15

    Kindesunterhaltssache: Zweiter Versäumnisbeschluss bei Ausbleiben des Anwalts im

    Wird die Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs unmittelbar vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung oder gar in diesem selbst bekannt gegeben und dann in diesem Termin gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei ein Versäumnisurteil erlassen, liegt ein Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs vor mit der Folge, dass kein Fall der Säumnis gegeben war und die Sache nach § 337 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu vertagen ist (OLG Dresden, Urteil vom 17.10.1995 - 13 U 288/95 -, [...], Leitsatz Abs. 2; Musielak/Voit/ Stadler, 12. Aufl., Rn. 6 zu § 338).
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   OLG Köln, 09.10.1995 - 27 UF 158/95   

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OLG Köln, 09.10.1995 - 27 UF 158/95 (https://dejure.org/1995,8655)
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OLG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 1995 - 27 UF 158/95 (https://dejure.org/1995,8655)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 547
 
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   OLG Hamm, 23.08.1995 - 23 W 23/95   

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